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   BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04   

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https://dejure.org/2004,10642
BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04 (https://dejure.org/2004,10642)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04 (https://dejure.org/2004,10642)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 2 BvR 1052/04 (https://dejure.org/2004,10642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Pflicht zur hinreichend bestimmten Darstellung des Tatvorwurfs in einem Durchsuchungsbeschluss; Voraussetzungen eines rechtsstaatlich einwandfreien Durchsuchungsbeschlusses; Verstoß einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 105
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Die Annahme, dass nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben war (vgl. Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 152 Rn. 28; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 152 Rn. 4), wird von dem Beschwerdeführer - unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) - nicht erschüttert.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Die Annahme, dass nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben war (vgl. Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 152 Rn. 28; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 152 Rn. 4), wird von dem Beschwerdeführer - unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) - nicht erschüttert.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Eine gerichtliche Entscheidung, wie sie die Anordnung einer Durchsuchung darstellt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Eine gerichtliche Entscheidung, wie sie die Anordnung einer Durchsuchung darstellt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

    Zur Rechtfertigung der Durchsuchung ist es ausreichend, dass die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte Tathandlung hinreichend genau beschrieben wurde, eine rechtliche Umwertung schadet nicht ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04 - BeckRS 2004, 24005).
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